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Verlängerung eines Uni-Accounts (Staff)

Mit diesem Webformular können unbefristet Beschäftigte ihre eigenen Uni-Accounts selbst um ein Jahr verlängern.
Zu Ausnahmen und Übergangsregelungen vgl. Gültigkeit und Sperrung sowie Häufig gestellte Fragen.

Hiermit bestätige ich, dass ich gemäß § 37 HessHG (2021) weiterhin aktiv für die Philipps-Universität (bzw. verbundene Einrichtung) tätig bin. Ich bin entweder noch nicht im Ruhestand, oder aber als emeritierter/pensionierter Universitäts-Professor (nicht apl. Prof. / Hon.-Prof.) lebenslang der Universität angehörig.